Autoankauf aller Gebrauchtwagen für den Export – so einfach!

Wie funktioniert der KFZ Export?

Autoexport
Autobahnhof – Autos warten auf Abholung

Beim Export eines Fahrzeugs müssen bestimmte Richtlinien bezüglich der Besteuerung und der Verzollung beachtet werden, außerdem ist die Beantragung des korrekten Kennzeichens wichtig.

Vor dem Export muss viel Papierkram erledigt werden

Damit der Export des Autos rechtlich sicher erfolgen kann, müssen ein paar Behördengänge absolviert werden. Die sogenannte Ausfuhranmeldung wird benötigt, wenn ein in Deutschland gekauftes und angemeldetes Fahrzeug in ein Land exportiert werden soll, welches nicht der Europäischen Union angehört. Falls der Wert des Fahrzeugs weniger als 1.000 Euro beträgt, kann die Anmeldung der Ausfuhr mündlich vonstatten gehen. Die Erklärung soll die Einhaltung der Exportbestimmungen sicherstellen, außerdem erfasst das statistische Bundesamt die Warenströme im Rahmen des europäischen Warenverkehrs. Damit das Zollamt den Antrag genehmigt, müssen Nummernschilder von der Straßenverkehrsbehörde und ein gültiger, bereits abgeschlossener, Kaufvertrag vorgelegt werden. Für den Export in ein nichteuropäisches Land wird zudem der internationale Zulassungsschein benötigt, damit die Umsatzsteuer korrekt abgeführt werden kann. Falls es sich bei dem zu exportierenden Fahrzeug um einen Firmenwagen handelt, müssen der Handelsregisterauszug oder die Anmeldung des Gewerbes ebenfalls vorgelegt werden.

Das Ausfuhrkennzeichen muss beantragt werden

Die richtige Wahl des Nummernschildes ist wichtig, damit der Ablauf reibungslos funktioniert. Für den Antrag auf das Kennzeichen benötigt man den Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Der Export des Autos kann wahlweise mit dem Ausfuhrkennzeichen oder dem Kurzkennzeichen erfolgen. Das Kurzkennzeichen ist für die Überführung von Autos innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gedacht und wird höchsten im europäischen Ausland geduldet, aber nicht im außereuropäischen Gebiet. Das Ausfuhrkennzeichen wurde speziell für den Export in fremde Länder entwickelt und sollte für den Export gewählt werden. Markant sind hier der rote Balken auf dem rechten Ende, welcher das Ablaufdatum des Kennzeichens und der Versicherung wiedergibt. Für das Ausfuhrkennzeichen benötigt man zusätzlich eine Deutsche Bankverbindung, damit die Kfz-Steuer eingezogen werden kann und einen Nachweis der Versicherung. Falls das Auto derzeit stillgelegt ist, werden die entsprechende Bescheinigung und ein TÜV-Gutachten benötigt.

Das Fahrzeug muss zur Zulassungsstelle gebracht werden, damit die Beamten die Nummer des Fahrgestells überprüfen können. Fahrzeuge, deren Hauptuntersuchung vier Wochen oder weniger zurückliegt, sind von dieser Regelung ausgenommen. Der TÜV muss während des gesamten Exports gültig sein und darf nicht währenddessen ablaufen. Die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens kann wahlweise 9 Tage, 15 Tage oder einen bis zwölf Monate betragen. Die Steuer muss dabei immer für einen gesamten Monat gezahlt werden. Falls das Kennzeichen nur 9 Tage verwendet werden soll, werden also trotzdem 30 Tage berechnet.

Die Kfz-Versicherung für den Export

Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens ist abhängig von dem Zeitraum der Versicherung. Die Versicherung ist verpflichtend vor der Zulassung abzuschließen. Auf der grünen Versicherungskarte sind alle Länder aufgezählt, in denen eine Versicherung vorliegt. Falls ein Land durchgestrichen ist, besteht für diesen Staat keine Versicherung. An der Grenze des Landes kann die Versicherung erworben werden.


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