Autoankauf aller Gebrauchtwagen für den Export – so einfach!

Auto-Lexikon

Auto-Lexikon (Worterklärungen)

1.) Autohändler

2.) Autoankauf

3.) Feinstaubplakette

4.) Gebrauchtwagen

5.) Motorschaden

6.) Getriebeschaden

 

1.) Definition des Begriffs „Autohändler“

Die offizielle Bezeichnung des Berufsbildes für einen Autohändler lautet Automobilkaufmann. Dieser Beruf ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 1998 ein von staatlicher Seite anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die entsprechende Ausbildung dauert üblicherweise drei Jahre und wir dual vollzogen. Die Orte des Lernens beschränken sich somit auf den eigentlichen Ausbildungsbetrieb und der dazugehörigen Berufsschule. Üblicherweise wird der Beruf innerhalb von Autohäusern ausgeübt, ein Einsatz bei Importeuren und den Herstellern der Automobile ist jedoch ebenfalls denkbar. Ein Autohändler bzw. Automobilkaufmann ist sowohl mit dem kaufmännischen Bereich des Autohauses, als auch mit dem technischen Grundwissen (Funktionsweisen der verschiedenen Kraftfahrzeuge, Fehlerbehebung etc.) vertraut. Die Aufgabengebiete des Autohändlers sind sehr vielschichtig und breit gefächert. In erster Linie muss sowohl die Organisation des Betriebes, als auch die Personalwirtschaft und die entsprechende Sicherheit am Arbeitsplatz (bzw. innerhalb der Arbeitsstätte) sichergestellt werden. Darüber hinaus müssen die bürowirtschaftlichen Abläufe (z. B. die Auftragsbearbeitung oder die Auftragsannahme) bearbeitet werden. Eine weitere Kernkompetenz liegt – neben dem eigentlichen Verkauf der Automobile – im Bereich der Buchhaltung, Kostenrechnung und Kalkulation. Ohne eine solche Buchhaltung ist die Unterhaltung eines Autohauses nicht möglich. Es müssen Steuern abgeführt, Einnahmen und Ausgaben verbucht sowie Auszahlungen und Erträge verrechnet werden. Entsprechend werden diese Kompetenzen innerhalb der Berufsschule vermittelt. Ein Autohändler / Automobilkaufmann ist für die Beschaffung der zu verkaufenden Automobile, für die entsprechende Disposition, für den Vertrieb und die Lagerwirtschaft verantwortlich. Er sollte auch über gewisse Grundlagen im Bereich des Marketings verfügen, damit er die zur Verfügung stehenden Automobile besser vermarkten respektive verkaufen kann und somit kaufmännische Erträge generiert. Oftmals betätigen sich Autohändler / Automobilkaufleute auch auf dem Bereich der Vermietung von Fahrzeugen. Hierbei kann es sich entweder um Automobile handeln, die ausschließlich zur Vermietung zur Verfügung stehen, als auch um diejenigen Automobile, die parallel zum Verkauf angeboten werden.

2.) Definition des Begriffs „Autoankauf“

Wie der Begriff schon vermuten lässt, wird hierbei ein Automobil käuflich erworben. Innerhalb des Bereiches der Autohändler / Automobilkaufleute kommt dem Begriff jedoch eine besondere Bedeutung zu. Hier versteht man unter dem Begriff „Autoankauf“, dass ein Autohändler bzw. Automobilkaufmann das Automobil einer Privatperson kauft, ohne dass diese Person zum selben Zeitpunkt ein weiteres / anderes Fahrzeug bei diesem Autohändler / Automobilkaufmann ersteht. Der Autoankauf ist innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland möglich und wird nahezu von jedem Autohändler / Automobilkaufmann angeboten. Das Angebot erstreckt sich hierbei in der Regel auf die verschiedensten Arten von Automobilen. Dies können beispielsweise Gebrauchtwagen, neue Wagen, Firmenwagen, Unfallwagen, Nutzfahrzeuge etc. sein. Der Vorteil für den Kunden (bzw. für die Privatperson) liegt hierbei in der Reduzierung des Aufwands. Der Ankauf durch einen seriösen Autohändler ist lediglich mit einem minimalen Aufwand verbunden. Sämtliche Formalitäten regelt üblicherweise der Autohändler / der Automobilkaufmann. Hierbei grenzt sich der Autoankauf klar von dem Verkauf unter zwei Privatpersonen ab. Damit der verkaufende Kunde (die Privatperson) einen optimalen bzw. zufriedenstellenden Kaufpreis erzielen kann, ist es wichtig, dass dieser den möglichen Ankaufspreis verschiedener Autohändler / Automobilkaufleute erfragt und entsprechend vergleicht. Um auch diesen Aufwand zu minimieren, können die zahlreich vorhandenen Autoankaufsvergleichsportale innerhalb des Internets genutzt werden. Hier kann das entsprechende Fahrzeug eingestellt werden. Umliegende Autohändler / Automobilkaufleute können dieses im Anschluss online betrachten und bei Bedarf einen Preisvorschlag offerieren. Im letzten Schritt entscheidet der verkaufende Kunde (bzw. der Anbieter), ob und wem er das Fahrzeug zu welchem Preis verkauft bzw. anbietet. Die Angebote der Autohändler / der Automobilkaufleute können unter Umständen stark voneinander abweichen. Dies liegt beispielsweise daran, dass jeder Autohändler / Automobilkaufmann anders kalkuliert und die jeweiligen Interessen anders ausfallen. So kann ein Autohändler / Automobilkaufmann beispielsweise mehr Wert auf den jeweiligen Zustand des entsprechenden Autos legen, ein anderer Händler hingegen legt sein Hauptaugenmerk auf das Baujahr oder die Häufigkeit des Fahrzeuges.

3.)Definition des Begriffs „Feinstaubplakette“

Im Rahmen der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurden insgesamt vier Schadstoffgruppen definiert. Von diesen vier Schadstoffgruppen werden drei Gruppen durch entsprechende Plaketten (Feinstaubplaketten) gekennzeichnet. Diese müssen bei den hiervon betroffenen Fahrzeugen (z. B. Lastkraftwagen und Personenkraftwagen) sichtbar hinter der Windschutzscheibe installiert bzw. angebracht werden. Die Feinstaubplakette kann bei den Zulassungsstellen / Zulassungsbehörden, den entsprechenden technischen Diensten (TÜV, Dekra, GTÜ etc.) sowie bei den abgasuntersuchungs-berechtigten Werkstätten erstanden werden. Der Beitrag für diese Plaketten darf hierbei maximal sieben Euro betragen. Bis zu dieser Grenze können die jeweiligen Stellen die Preisgestaltung in Eigenregie vornehmen. Für den Kauf einer Plakette innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorlage des entsprechenden Fahrzeugscheins / Fahrzeugbriefs bzw. die Bescheinigung der Zulassung des Kraftfahrzeuges notwendig. Grundsätzlich besteht keine generelle Pflicht zum Kauf einer solchen Feinstaubplakette. Aus praktischer Sicht ist die Anschaffung jedoch oftmals unumgänglich, da ohne eine entsprechende Plakette viele Straßen und Wohngebiete nicht befahren werden dürfen. Die nur mit einer (bestimmten) Plakette befahrbaren Straßen und Gebiete sind entsprechend beschildert. Sollte eine solche Zone ohne Plakette befahren werden, so droht dem Halter des Fahrzeuges ein behördliches Bußgeld. Die Feinstaubplakette kann mittlerweile in einigen Kommunen / Stadtverwaltungen auch online bestellt werden. Dieses Pilotprojekt wird derzeit beispielsweise in den Kommunen Dortmund, Stuttgart und Köln umgesetzt.

4.) Definition des Begriffs „Gebrauchtwagen“

Unter einem Gebrauchtwagen definiert man in der Regel ein Kraftfahrzeug (üblicherweise einen PKW), welches einen oder mehrere Vorbesitzer hatte. Für den Ankauf bzw. Verkauf dieser Fahrzeuge existiert ein weltweit agierender Markt der Gebrauchtwagenhändler. Per Definition ist ein Automobil, dass noch keine 12 Monate alt ist, als Jahreswagen zu bezeichnen. Diese Art von Fahrzeugen ist bei potenziellen Käufern sehr beliebt, da hier nur wenige (bzw. gar keine) Gebrauchspuren vorhanden sind und ein Rabatt von bis zu 30 % gegenüber einem Neuwagen möglich ist. Oftmals verfügen die Jahreswagen aufgrund ihres sehr geringen Alters über eine Restlaufzeit über Gewährleistung und Garantie. Bei höherpreisigen Gebrauchtwagen sollte ein Gutachter hinzugezogen werden. Dieser kann beispielsweise bei dem TÜV, der Dekra und anderen Anbietern gebucht werden. Diese fach- und sachkundigen Mitarbeiter können oftmals Mängel feststellen, die die Privatperson als Laie nicht bemerken kann. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da Summe und Umfang der (oftmals nicht sichtbaren) Mängel den Wert des Kraftfahrzeuges / des Automobils bestimmen. Auch die Durchführung einer Hauptuntersuchung bei den entsprechenden Stellen ist hierbei anzuraten. Der potenzielle Kunde sollte dem fachkundigen Mitarbeiter hierbei mitteilen, dass er in Erwägung zieht, das Automobil käuflich zu erstehen. Hier können weitere wertvolle Hinweise zu dem Zustand des Automobils gewonnen werden.

5.) Definition des Begriffs „Motorschaden“

Sollte ein Motorschaden auftreten, so liegt der Verlust der Funktionsfähigkeit und anderer Eigenschaften des Motors eines Kraftfahrzeuges vor. Die Ursachen für einen solchen Motorschaden sind oftmals vielschichtig und können somit verschiedene Gründe haben. Oftmals entstehen die Schäden direkt innerhalb des Motors selbst. Hierbei spricht man von einem sogenannten Primärschaden. Wird der Schaden jedoch von externen / bzw. dritten Teilen verursacht, die mit dem Motor in technischer Verbindung stehen, spricht man Sekundärschaden oder auch Drittschaden. Die Gründe für einen Motorschaden hängen entsprechend von einer großen Anzahl verschiedener physikalischer und chemischer Vorgänge und Prozesse ab. Diese sind innerhalb einer Richtlinie, der sogenannten VDI-Richtlinie 3822 – zusammengefasst und ausgeführt. Jede Maschine – so auch jeder Motor – unterliegt einem technischen Verschleiß. In der entsprechenden DIN-Norm wird ausgeführt, dass diese Abnutzung der Preis dafür sei, der für die Nutzung der Anlage (des Motors) entrichtet werden muss. Demnach kann ohne Verschleiß bzw. Abnutzung keine Maschine (in diesem Fall kein Motor) dauerhaft betrieben werden. Die Hersteller von Motoren sind bemüht, den Verschleiß / die Abnutzung entsprechend gering zu halten. Ab einem gewissen Zeitpunkt bzw. ab einer gewissen Dauer des Nutzens sind Verschleißerscheinungen jedoch unumgänglich. Der jeweilige Nutzer des Motors bzw. des Automobils sollte etwaige Motorschäden schnell und fachmännisch reparieren lassen, da die Betriebssicherheit des Fahrzeugs in diesem Falle nicht mehr zwangsläufig gewährleistet ist. Auch technische Mängel können zu einem Motorschaden führen. Die Fachmänner unterscheiden hier drei Ursachengruppen. Hierbei handelt es sich um den „Auslegungsfehler“, den „Werkstofffehler“ sowie den „Fertigungsfehler“. Oftmals führen auch übermäßige Belastungen / Überlastungen oder auch Bedienungsfehler des Anwenders (in der Regel des Automobilbesitzers) zu einem Motorschaden.

6.) Definition des Begriffs „Getriebeschaden“

Getriebeschäden äußern sich oftmals durch ungewöhnliche Geräusche des Automobils. Sollten diese vermehrt bzw. dauerhaft ertönen, so sollte das entsprechende Automobil schnell in eine fach- und sachkundige Werkstatt gebracht werden. Hier ist eine umfassende Untersuchung unabdingbar. Hinter diesen Geräuschen steckt oftmals ein Getriebeschaden. Ein solcher (möglicher) Getriebeschaden sollte nicht unterschätzt werden. Oftmals wird hierdurch die Sicherheit es betroffenen Fahrzeugs stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine sichere Fahrt für den Fahrer und die mitfahrenden Personen ist nicht mehr zwangsläufig sichergestellt. Sollte tatsächlich ein Getriebeschaden vorliegen, ist die notwendige Reparatur in der Regel mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Üblicherweise wird hierbei das ganze / das gesamte Getriebe ausgewechselt. Sollte der Schaden jedoch frühzeitig erkannt werden, können sich die Kosten unter Umständen innerhalb eines gewissen Rahmens halten. Für den Getriebeschaden gibt es verschiedene Anzeichen, auf die jeder Automobilbesitzer ständig und dauerhaft achten sollte. Ein klassisches Merkmal für den Getriebeschaden ist beispielsweise, wenn sich der Gang des Fahrzeugs regelmäßig selbständig löst und herausspringt. Auch wenn sich der Steuerknüppel nicht mehr wie üblich bzw. nicht mehr normal bewegen und schalten lässt, liegt ein Indiz für einen Getriebeschaden vor. Oftmals treten bei einem solchen Schaden auch knackende bzw. mahlende Geräusche auf. Diese Geräusche sind oftmals so penetrant und unangenehm, dass auch ein laienhafter Fahrer sofort merkt, dass ein Fehler bzw. das ein Schaden am Automobil vorliegt. Je nach Schwere des Schadens wird entweder eine Generalinstandsetzung, eine Teilinstandsetzung oder ein Getriebeaustausch vorgenommen. Bei der ersten Variante werden alle Getriebeteile entnommen, gereinigt und auf Funktion geprüft. Bei der Teilinstandsetzung wird dieses Prozedere ausschließlich auf die beschädigten Teile angewandt. Bei der letzteren Variante kann das Getriebe aufgrund der Schwere des Schadens nicht mehr repariert werden, so dass ein Austauschgetriebe installiert werden muss.