Autoankauf aller Gebrauchtwagen für den Export – so einfach!

Unfallwagen Ankauf!

 Autounfälle in Deutschland !

In Deutschland starben bei Autounfälle 3450 Menschen in 2015. Wie gut das die meisten Unfälle ohne schwere Verletzungen einhergehen. Viele der Autos werden nicht mehr repariert, da eine Reparatur zu hohe Kosten verursachen würde. Wir kaufen auch diese Autos für den Export an! Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Entsorgung. Im Gegenteil wir bezahlen in den meisten Fällen eine überdurchschnittlichen Preis.

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Wir beantworten gerne alle Fragen!

Hotline: 0175 – 44 19 16 3

Wir kaufen auch Unfallwagen: Unfallwagen, die hier als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft sind und für die nur noch eine Verwertung bzw. Verschrottung in Frage kommt, können für den Auto Export dennoch interessant sein. Ähnlich verhält es sich mit Gebrauchtwagen, die einen Motor- oder Getriebeschaden aufweisen. Eine Anfrage bei uns lohnt sich für Sie auf jeden Fall, denn unser Gebrauchtwagen Ankauf interessiert sich auch für Ihr Fahrzeug, ganz gleich um welches Fabrikat oder Modell es sich handelt.

Die Tatsache ist, nach einer eventuellen Unfallwagen Reparatur wird es immer ein Unfall-Fahrzeug bleiben und sich entsprechend wertmindernd bei einem Wiederverkauf von Ihrem Auto auswirken! Es ist auch zu bedenken, dass der Gesetzgeber vorschreibt, Vorschäden an Ihrem Unfallwagen müssen dem Käufer mitgeteilt werden, das ist nun mal Gesetz! Wir bieten Ihnen eine kompetente und zuverlässige Beratung und Abwicklung vom Erstkontakt über das Unfallwagen Angebot bis hin zum Ankauf-Vertrag und der Fahrzeugübergabe.

Sie können in aller Ruhe unser kostenloses Ankauf-Formular ausfüllen und können uns dort eine beschreibung über den bestehenden Unfallschaden an Ihrem Auto geben. Ein paar Bilder Ihres Unfallwagens wären auch für uns sehr nützlich!

Für weitere Fragen und wünsche stehen Ihnen unsere Mitarbeiter über die gebührenfreie Hotlinenummer 01754419163 gern zur verfügung.

Wir holen Ihr Fahrzeug an der Unfallstelle kostenlos ab oder kommen zu Ihnen nach Hause. Die Begutachtung des Fahrzeugs ist für unsere Kunden absolut unverbindlich und kostenlos. Machen Sie noch heute einen Termin mit uns aus. Tel.: 017 5 / 44 19 163

Wir bezahlen alle Autos sofort bei Abholung in bar!

Der Totalschaden – Welche Unterschiede gibt es?

Totalschaden – diesen Begriff kennt jeder, wenn es um Verkehrsunfälle geht. Doch nur die wenigsten wissen, dass es hier auch einige Unterschiede gibt, denn: Es existieren sowohl der technische als auch der wirtschaftliche und der unechte Totalschaden. Wo die Unterschiede dabei liegen, wird im nachfolgenden Text genauer erklärt.

Der wirtschaftliche Totalschaden

Bei einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden ist es der Fall, dass die Kosten für eine Reparatur um einiges höher ausfallen werden als vergleichsweise für eine Neubeschaffung eines identischen Fahrzeugs. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt genau dann vor, sobald die Kosten für die Reparatur mehr als 130% des eigentlichen Fahrzeugwerts vor dem Unfall betragen. Das bedeutet, dass die Reparatur in diesem Fall wirtschaftlich unrentabel wäre und den Besitzer des Wagens im Endeffekt teurer zustande kommen würde als der Kauf eines anderen Fahrzeugs. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, so hat der Autobesitzer Anspruch auf Schadensersatz, welche die Höhe des Wiederbeschaffungswertes beträgt – also eines vergleichbaren Gebrauchtwagens.

Der technische Totalschaden

Bei einem technischen Totalschaden sieht die Sachlage schon etwas anders aus. Hier ist eine Reparatur des beim Unfall beschädigten Autos entweder nicht machbar – beispielsweise weil zu viele Teile im Motorraum nicht mehr funktionsfähig sind. In diesem Fall gibt es auch keine Betriebssicherheit des reparierten Wagens. Auch bei dieser Art des Totalschadens ist der Anspruch auf Schadensersatz so hoch wie auch der Wiederbeschaffungswert für dasselbe Fahrzeug.

Der unechte Totalschaden

Grundsätzlich ist eine Reparatur des beschädigten Wagens bei einem unechten Totalschaden möglich und aus wirtschaftlicher Sicht häufig auch sinnvoll. Dennoch handelt es sich um einen Totalschaden und das bedeutet, dass dem Autobesitzer die weitere Nutzung seines wieder reparierten Wagens nicht zumutbar ist. Ein Beispiel: Bei Motorrädern oder PKWs liegt genau dann ein unechter Totalschaden vor, wenn bei einem Unfall grosse Beschädigungen entstanden sind bzw. auch die Reparatur des Fahrzeugs nicht verhindern kann, dass der Wagen deutlich an Wert verliert. Bei einem neuen PKW wird dann beim Schadensersatzanspruch vom Preis für einen identischen Neuwagen ausgegangen.

Was man außerdem über Totalschäden wissen sollte

Liegt ein Totalschaden an einem Fahrzeug vor – sei es ein PKW, ein Motorrad oder auch ein LKW – so kann man im Prinzip als Besitzer des Fahrzeugs den entsprechenden Wert für die Wiederbeschaffung ermitteln lassen. Allerdings: Hat das zerstörte Fahrzeug noch immer einen gewissen Restwert, so ist der Besitzer dazu verpflichtet, diesen an den Ersatzverpflichteten bzw. die Versicherung abzugeben – oder ihn sich auf den Schadensersatz anrechnen zu lassen.

Wie prüft man also, ob ein Totalschaden entstanden ist? Hier muss der Wagen zunächst von einem Kfz-Sachverständigen genau betrachtet werden. Er untersucht das Fahrzeug auf seine Mängel und stellt anhand seines Gutachtens fest, wie hoch die Kosten für eine Reparatur wären bzw. ob sich diese überhaupt wirtschaftlich lohnen würde. Für den Fall, dass der Sachverständige entscheidet, dass das Auto zu einem Totalschaden geworden ist, wird dies entsprechend im Gutachten vermerkt und mit dem Prädikat technisch, wirtschaftlich oder unecht versehen – je nach Ausmaß des Schadens.
Dieses Gutachten ist vor allem im rechtlichen Sinne sehr wichtig als Beweismittel, sollte es beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Unfallgegner zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

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