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Garantie bei Neu- und Gebrauchtfahrzeuge

garantieBeim Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens gibt es je nach Automobilhersteller eine Garantie und/oder eine Gewährleistung. Während die Garantie immer freiwillig erfolgt, ist der gewerbliche Autoverkäufer zu einer Gewährleistung laut Gesetz gezwungen. Wird eine Garantie mit dem Käufer ausgehandelt, dann wird in der Regel eine Garantieurkunde ausgestellt. Dieser Urkunde kann der Käufer alle wichtigen Bedingungen, wie Zeitrahmen, Wartung und Kilometerbeschränkungen entnehmen. Die Gewährleistung besagt, dass die verkaufte Sache frei von sämtlichen Mängeln ist. Ist dies nicht der Fall, hat der Verkäufer dafür Sorge zu tragen. Der Käufer hat kraft Gesetzes einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels.

Warum sich eine Garantie nicht immer lohnt

Heute bieten viele Autoverkäufer für den Gebraucht- oder Neuwagen eine freiwillige Garantie, neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen an. Beide Ansprüche muss der Käufer dann differenziert betrachten. Im Rahmen einer Garantie kann der Umtausch des Fahrzeuges erfolgen, hingegen muss er bei der Gewährleistung zunächst eine Nachbesserung des Verkäufers dulden. Beim Kauf eines Autos sollte der Käufer erst nach reiflicher Überlegung entscheiden, ob sich die Garantie für ihn überhaupt lohnt. Im Einzelfall können auch die Bedingungen der Garantie hart verhandelt werden. Nicht selten ist diese ein Grund, das Auto nicht zu kaufen.

Garantien unterschiedlicher Hersteller

Der Automobilhersteller Alfa Romeo schraubte vor einigen Jahren seine Herstellergarantie auf vier Jahre hoch, vorher betrug diese zwei Jahre. Auch Lancia und Fiat bieten diese Garantie an. Bei dem Hersteller Mazda können sich die Kunden von ausgewählten Modellen sogar über eine achtjährige Garantie freuen. Allerdings ist der Zeitraum für dieses Angebot auf drei Jahre beschränkt und mit einer fünfjährigen Anschlussgarantie versehen. Alle deutschen Automobilhersteller bieten diese komfortablen Garantiemöglichkeiten nicht an. BWM, Audi und Co. haben bei ihren Neuwagen eine Garantie von lediglich zwei Jahren. Dies betrifft auch die französischen Wagen wie Peugeot oder Renault. Ganz anders sehen dies die koreanischen Autobauer. Seit Anfang des Jahres gibt es eine Garantie von fünf Jahren, bis zu einem Kilometerstand von 160.000. Hyundai verzichtet sogar auf eine Kilometerbegrenzung. Ein sehr kundenfreundliches Modell hat der Hersteller Kia auf Lager, er bietet sieben Jahre Garantie an, bis zu 150.000 Kilometern.

 

Was ist bei der Garantie zu beachten?

Tritt ein Schadensfall ein, weiß der Kunde genau, welche Schäden im Rahmen der Garantie abgedeckt sind. Allerdings sollte der Käufer genau auf die einzelnen Details achten, sonst können im schlimmsten Fall Nachteile drohen. Die Garantie vom Hersteller ist kraft Gesetzes nicht vorgeschrieben. Der Händler bietet sie oft freiwillig an. Dabei hat der Käufer eine bestimmte Zusatzleistung für die Garantie zu zahlen, oft ist diese bei dem Kauf des Fahrzeuges im Preis inkludiert. Bei manchen Händlern wird sie in Form einer zusätzlichen Versicherung angeboten, um einen höheren Grad der Qualität zu suggerieren. Der Verkäufer haftet im Schadensfall für einen bestimmten Mangel. In den Vertragsdetails muss genau beschrieben sein, welche Autoteile aus der Garantie ausgeschlossen werden. Meist betrifft dies Reifen oder Bremsen, treten dort Schäden auf, muss der Käufer die Kosten dafür tragen. Wird bei dem Verkauf des Fahrzeuges die Garantie verhandelt, dann werden dafür bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt. Normalerweise werden die Kosten ins Verhältnis zur Laufleistung gezogen. Wer viel unterwegs ist, erhält durch die Garantie im Falle einer Erstattung somit weniger Kosten. Oft werden Maximalbeträge von beispielsweise 3000 bis 5000 Euro ausgehandelt. Dabei ist es ganz egal, wo hoch der Schaden tatsächlich ist. Doch welche Schäden sind bei einer Gebrauchtwagen-Garantie wirklich abgedeckt? Der Käufer sollte nicht vergessen, dass dies erhebliche Folgekosten nach sich ziehen kann. Denn ein Motorschaden ist oftmals sehr teuer und wird durch eine Garantie mit einer Deckelung nicht im vollen Maß übernommen. Nicht selten kommt es vor, dass Garantien von anderen Anbietern Vorteile für den Käufer bieten. Schlussendlich sollte jeder Kunde genauestens prüfen, welcher Schadensfall abgedeckt ist und welcher nicht. Bei Vertragsabschluss ist immer zu prüfen, inwieweit sich eine Garantie überhaupt lohnt.

 


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